Wie viel kostet der Besuch des Kindergartens?
Der Besuch des Kindergartens (wie auch der Primarschule) kostet nichts.
Das Volksschulgesetzt besagt:
§1
Die Volksschule besteht aus Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule. Sie ist obligatorisch.
Der Besuch öffentlicher Schulen ist für Kinder, die im Kanton wohnhaft sind, unentgeltlich.
Die Kosten der Schule werden über die Steuern bezahlt.