In unseren Kindergärten hat es prinzipiell immer Platz für neu zugezogene Kinder.
Das Volksschulgesetzt besagt:
§36
Die öffentliche Schule ist in der Schulgemeinde zu besuchen, in der ein Kind wohnt oder sich tatsächlich aufhält.
§37
Bei Vollendung des vierten Altersjahres bis zum 31. Juli ist ab dem neuen Schuljahr der Kindergarten zu besuchen, bei Vollendung des sechsten Altersjahres die Primarschule.
Das kann aber heissen, dass wir sehr unterschiedlich grosse oder kleine Jahrgänge und somit Klassen haben. Dem können wir aber teilweise entgegen wirken, da an unserer Schule immer mindestens zwei gleiche Jahrgangsklasse (im Zweiklassensystem) unterrichtet werden.