Wir möchten unser Kind um ein Jahr vom Kindergarten rückstellen lassen.
Geht das?
Das Volksschulgesetzt besagt:
§ 37
Bei Vollendung des vierten Altersjahres bis zum 31. Juli ist ab dem
neuen Schuljahr der Kindergarten zu besuchen, bei Vollendung des
sechsten Altersjahres die Primarschule.
Aus wichtigen Gründen kann der Eintritt in Kindergarten oder Primarschule
um ein Jahr vorgezogen oder hinausgeschoben werden.
Sprechen aus ihrer Sicht wichtige Gründe gegen eine Einschulung, so richten sie einen begründeten schriftlichen Antrag zur Rückstellung ihres Kindes um ein Jahr an die Schulleitung.